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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dean-Beratung GmbH (Rev. 09/2020)

Alle von uns angebotenen Dienstleistungen (IT-Service) und Lieferungen (Hard- u. Software sowie Lizenzen) erfolgen auf Grundlage der unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen unsere AGB auch gerne in schriftlicher Form zu. Bitte senden Sie uns dazu Bitte eine E-Mail.

§1 Allgemeines

Verträge für Lieferungen und Leistungen zwischen dem Unternehmen der Dean-Beratung GmbH (nachfolgend „DEAN-BERATUNG“ genannt) und seinen Kunden kommen, soweit keine ergänzenden Vertragsbedingungen der DEAN-BERATUNG wirksam oder ausdrücklich mit dem Kunden sind, ausschließlich auf der Grundlage folgender Bedingungen zustande. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten diese Bedingungen mit Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von der DBG nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, werden nicht Vertragsbestandteil.

§2 Bestellung, Auftragserteilung

Die DEAN-BERATUNG nimmt mündliche, fernmündliche und schriftliche Aufträge und Bestellungen entgegen. Ein Vertrag kommt aber erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Erfüllung oder einem Erfüllungsangebot – auch direkt vor Ort beim Kunden – durch die DEAN-BERATUNG zustande. Alle von der DEAN-BERATUNG erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Angebote, Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Pflichtenhefte, Zeichnungen und Prospekte mit allen enthaltenen und referenzierten Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die DEAN-BERATUNG behält sich das Urheberrecht an diesen und solange der Vertragsschluss nicht wirksam ist auch das Eigentum vor. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung seitens der DEAN-BERATUNG. Beanstandungen dieser Erklärungen sind unverzüglich vor Ausführung des Auftrages, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen.

§ 3 Lieferungen und Leistungen der DEAN-BERATUNG

Die von der DEAN-BERATUNG im Rahmen der Beauftragung zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des Angebots geregelt. Ist für die Bereitstellung der Leistungen eine Abnahme vereinbart, dokumentiert die Abnahme, dass die von der DEAN-BERATUNG zu erbringenden Leistungen vertragsgemäß bereitgestellt wurden. Die DEAN-BERATUNG behält sich vor, Arbeiten, die zur Leistungserbringung nötig sind, durch Unterbeauftragung Dritter zu erfüllen. Dabei ist die DEAN-BERATUNG berechtigt, alle Daten des Kunden, die zur korrekten Ausführung des Auftrags nötig sind, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an beauftragte Dritte weiterzugeben. Die DEAN-BERATUNG liefert – auch bei einer ausdrücklich zugestandenen Übernahme der Transportkosten – ausschließlich auf Gefahr des Kunden; mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder eine den Transport ausführende Person geht das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlustes auf den Kunden über. Auch im Falle des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des Verlustes der Ware hat der Kunde insofern den vollen Kaufpreis zu zahlen. Leistungsort ist der Sitz der DEAN-BERATUNG. Die DEAN-BERATUNG ist zu Teillieferungen berechtigt, die jeweils nach ihrer Ausführung abgerechnet werden können.

§ 4 Pflichten des Kunden

Neben den produktspezifischen Pflichten des Kunden, die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen geregelt sind, gelten die nachfolgenden allgemeinen Pflichten für den Kunden. Der Kunde darf die Produkte und damit verbundenen Leistungen der DEAN-BERATUNG nur bestimmungsgemäß und nur im Rahmen des geltenden Rechts und der Leistungsbeschreibungen nutzen. Der Kunde trägt das Risiko für jede jenseits der Leistungsbeschreibungen erfolgte Verwendung. Der Kunde hat an den Schnittstellen, an denen die DEAN-BERATUNG Lieferungen und/oder Leistungen bereitgestellt werden, die von der DEAN-BERATUNG vorgegebenen Parameter und Spezifikationen einzuhalten. Sofern keine Parameter und Spezifikationen vorgegeben sind, müssen die technisch üblichen Parameter und Spezifikationen eingehalten werden. Vor Beginn der Leistungsdurchführung und/oder Lieferung seitens der DEAM-BERATUNG hat der Kunde seine betroffenen Daten gegen alle Arten von Datenverlust, -beschädigung und -beeinträchtigung zu sichern. Der Kunde hat Mitarbeitern der DEAN-BERATUNG und von der DEAN-BERATUNG beauftragten Dritten sowie deren Mitarbeitern Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung des Liefer- und Leistungsumfangs erforderlich ist. Gewährt der Kunde in angemessener Zeit keinen Zutritt, kann DEAN-BERATUNG die Erbringung der Lieferungen und Leistungen nicht gewährleisten. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen geändert werden. Besteht Anlass zu der Vermutung, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z.B. PC, USB-Stick) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. Der Kunde versichert, dass alle von ihm zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Angaben richtig und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, bei Änderung der von ihm gemachten und erforderlichen Angaben dies der DEAN-BERATUNG unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig seine Daten zu berichtigen.

§5 Lieferfristen

Die DEAN-BERATUNG ist stets bemüht, von ihr angegebene bzw. zwischen den Parteien vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wird eine verbindliche Lieferzusage um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Kunde der DEAN-BERATUNG eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen, die mit der Bekanntgabe an der DEAN-BERATUNG zu laufen beginnt. Soweit als dann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande kommt, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bestehen Schadensersatzansprüche des Kunden nur dann, wenn die DEAN-BERATUNG einen Schaden beim Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Macht der Kunde von seinen vorbezeichneten Rechten nicht unverzüglich Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferzusagen zu. Die Leistungen der DEAN-BERATUNG setzen die richtige und rechtzeitige Vornahme aller dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten voraus.

§6 Preise, Zahlung, Fälligkeit

Alle von der DEAN-BERATUNG angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro, ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer kommt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, es sei denn, die Preise sind ausdrücklich als Bruttopreise, inklusive der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, ausgewiesen. Kosten für Sonderverpackungen und Transport sind, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, vom Kunden zu tragen. Gerätepreise, Softwarepreise, Onlinesysteme (Webseiten etc.) schließen Installation und Einarbeitung, sowie etwaige Konfigurations- und/oder Softwareanpassungen nicht ein; ebenso wenig schließen Preise für Software die Installation, die Einarbeitung und etwa erforderliche Anpassungen an andere Hardware und/oder andere Software ein. Solche Leistungen sind vom Kunden gesondert zu bestellen und werden dann gesondert berechnet; gesondert berechnete Einweisungen informieren über die wichtigsten Leistungsmerkmale eines Liefergegenstandes, ohne eine ausführliche Schulung ersetzen zu können. Die DEAN-BERATUNG bietet dem Kunden für derartige Leistungen gesonderte Service-, Wartungs-, Pflege- und Schulungsleistungen an. Dienstleistungen (Vor Ort, Werkstatt, Büro) werden grundsätzlich im 30-Minutentakt abgerechnet, Abweichungen bei anderen Service-, Wartungs-, Pflegeleistungen können gesondert vereinbart werden. Die erste Stunde wird (unabhängig vom Tarif und Dienstleistung) grundsätzlich immer voll abgerechnet. Eventuelle Servicegebühren (kostenpflichtige Hotline vom Hersteller etc.) oder Anfahrtskosten werden separat von der DEAN-BERATUNG an den Kunden in Rechnung gestellt. Fehlerdiagnosen, Recherchearbeiten, externe Garantieabwicklungen, Beratungsgespräche (Besichtigungen, Soll-/Ist-Analysen etc.), auch fernmündlich sind Arbeitszeiten und damit kostenpflichtig. Alle Rechnungen von der DEAN-BERATUNG sind, soweit nicht anders vereinbart, binnen 14 Kalendertagen ohne jeden Abzug per Banküberweisung zu zahlen, Skonto-Abzüge sind, wenn nicht anders vereinbart, in Rechnungsbeträgen bereits berücksichtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu. Die DEAN-BERATUNG ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die ihr gegenüber dem Kunden zustehen, und gegenüber sämtlichen Forderungen, die der Kunde gegen die DEAN-BERATUNG hat. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gilt § 288 BGB.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle von der DEAN-BERATUNG an den Kunden gelieferten Waren, Softwarelösungen (auch online) und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der DEAN-BERATUNG. Der Kunde darf die unter dem Eigentumsvorbehalt der DEAN-BERATUNG stehende Ware, Softwarelösungen (auch online) weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere, wenn er in Zahlungsverzug gerät, ist die DEAN-BERATUNG berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Kunde hat die Ware dann sofort herauszugeben.

§ 8 Gewährleistung

Die DEAN-BERATUNG gewährleistet für den Verkauf neuer Waren / Software (auch online) an den Kunden eine dem jeweiligen Technikstand eines Warentyps entsprechende Fehlerfreiheit. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate (für Hardware) bzw. sechs Monate (für Software) ab Übergabe der Ware an den Kunden oder, im Falle der Versendung, ab Übergabe an das Transportunternehmen. Für den Fall, dass gelieferten Waren / Software mangelhaft sind und der Kunde dies der DEAN-BERATUNG innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt hat, wird die DEAN-BERATUNG den Mangel nach Wahl der DEAN-BERATUNG durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sein, so ist der Kunde zur angemessenen Minderung des Kaufpreises berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde der DEAN-BERATUNG eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat. Technologieübliche Software-Bugs gelten nicht als Mangel im Sinne dieser AGB. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die DEAN-BERATUNG sind, soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich § 9 ausgeschlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Kosten und Bearbeitungsgebühren, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Für Reklamationen ohne feststellbaren oder nachvollziehbaren Fehler wird, auch innerhalb der Gewährleistungsfrist, eine Überprüfungspauschale in Höhe von EUR 49, -- erhoben. Beim Einsatz von externer (nicht von der DEAN-BERATUNG stammender) Software, Hardware oder Dienstleistungen übernimmt die DEAN-BERATUNG keinerlei Haftung und Gewährleistung bezogen auf die Kompatibilität der erbrachten Lieferungen und Leistungen. Grundsätzlich haftet die DEAN-BERATUNG nicht für Datenverlust, sofern dieser nicht von Seiten der DEAN-BERATUNG grob fahrlässig verursacht worden ist. Im Falle der Zerstörung von Daten durch die DEAN-BERATUNG beschränkt sich die Haftung auf das Rückkopieren der kundenseitig erstellten Sicherungskopien.

§9 Haftung

Die DEAN-BERATUNG haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die DEAN-BERATUNG – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu 100% des jeweiligen Auftragswertes. Die Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, Nutzungsausfall, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

§10 Standard-Software

Die DEAN-BERATUNG veräußert Software (Standard-Software) als Handelsware. Der Kunde erklärt hiermit, dass sie die Liefer- und Vertragsbedingungen des Softwareherstellers bzw. Softwarelieferanten sowie die Urheberrechte des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers anerkennt. Der Kunde wird insbesondere die hiernach bestimmten Kopierverbote für die Software beachten bzw. nach Kräften darauf hinwirken, dass Dritte mit der Software keine entsprechende Zuwiderhandlung begehen. Ist einer Software ein (zusätzlicher) Software-Vertrag bzw. ein Schriftstück mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers beigepackt, so ist der Käufer verpflichtet, diese Verträge bzw. Bedingungen anzuerkennen. Standardprogramme gelten mit der Installation in der IT-Umgebung des Kunden als abgenommen.

§11 Beratungs-, Organisations-, Wartungs-, Web- und Programmierarbeiten

Bei der Durchführung von Beratungs-, Organisations-, Wartungs-, Web- und Programmierungsarbeiten durch die DEAN-BERATUNG ist der Kunde verpflichtet die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe der Programme, Auswertungen, Konzeptionen oder sonstigen Arbeiten unter Beifügung der für die Wiederholung oder Berichtigung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Bei Individual-Software, Web- sowie Grafikdesign hat der Auftraggeber unverzüglich nach der Betriebsbereitschaft die Abnahmeprüfung durchzuführen. Gegenstand dieser Prüfung ist die Leistung und Funktionsfähigkeit, wie sie festgelegt worden ist. Teilt der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Betriebsbereitschaft der DEAN-BERATUNG das Fehlen einer Leistung mit, so gilt das Programm (bzw. entwickelte Softwaresystem etc.) auch ohne Unterzeichnung einer Abnahmeerklärung als abgenommen. Keine Gewährleistung übernimmt die DEAN-BERATUNG dafür, dass die überlassene Software (Individual-Software, Webseite, Onlineshop etc.) speziellen Erfordernissen oder der Tauglichkeit zu einem speziellen Zweck erfüllt. Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der gelieferten Waren und Software, insbesondere für die Sicherung der mit den Programmen be- und verarbeiteten Daten.

§12 Patent- und Urheberrechte

Die DEAN-BERATUNG behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an von ihr erstellter/ten Software, Zeichnungen, Grafiken, Fotos, Webseiten, Entwürfen, Beschreibungen, Plänen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen vor. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte durch den Kunden kann die DEAN-BERATUNG nicht haftbar gemacht werden. Die DEAN-BERATUNG übernimmt keinerlei Prüfung über etwaige gewünschte bzw. verlange oder überstellten Programme, Schriftarten, Grafiken, Fotos etc. Jeder der Vertragspartner verpflichtet sich alle Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln.

§13 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt und außerhalb der Kontrolle der Vertragspartner liegende Umstände, wie z.B. Feuer, Explosion, Streik, Aussperrung, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, Revolution, Sabotage, Blockade oder Embargo bzw. gesetzliche Bestimmungen und öffentlich-rechtliche Anordnungen, die eine Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise unmöglich machen, entbinden die betroffenen Vertragspartei insoweit und solange von der vertragsmäßigen Erbringung der betroffenen Lieferung und Leistung. Es bleibt für beide Vertragsparteien die Verpflichtung bestehen, sich nach besten Kräften dafür einzusetzen, dass der Schaden, der dem anderen durch höhere Gewalt entsteht, auf ein Minimum beschränkt wird. Gegebenenfalls sind im beiderseitigen Einvernehmen neue Vereinbarungen über die weitere Zusammenarbeit zu treffen.

§14 Datenschutz

Die DEAN-BERATUNG verpflichtet sich, bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der DSGVO – sofern in deren Geltungsbereich –, einzuhalten. Die DEAN-BERATUNG verpflichtet sich weiterhin, die ihm im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zugänglichen personenbezogenen Daten ausschließlich auf rechtmäßige und transparente Weise, nach Treu und Glauben sowie ausschließlich zum Zwecke der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen (Zweckbindung) zu verarbeiten. Eine weitergehende Verwendung der Daten, insbesondere eine solche zu eigenen Zwecken des Lieferanten oder zu Zwecken Dritter, ist unzulässig. Ferner wird DEAN-BERATUNG die Verarbeitung in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht auf das absolut notwendige Maß beschränken (Datenminimierung und Speicherbegrenzung) sowie für die Richtigkeit der Daten und deren Integrität und Vertraulichkeit Sorge tragen. Die DEAN-BERATUNG verpflichtet sich schließlich, zur Wahrung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der ihm im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten technische und organisatorische Maßnahmen in dem durch die einschlägigen Datenschutzvorschriften vorgesehenen Umfang zu ergreifen.

§15 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsanwendung

Für alle eventuelle Streitigkeiten mit der DEAN-BERATUNG aus einer Geschäftsbeziehung oder deren Anbahnung wird als Gerichtsstand Dortmund vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz der DEAN-BERATUNG. Es wird vereinbart, dass ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommt; internationales Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§16 Salvatorische Klausel, Teilunwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An der Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Revision: 09/2020


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Stand: 2013-06-20